Band 10: Artikel 30 bis 37 sowie gestrichener Artikel 40 „Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“
Ulrich Bachmann, Jutta Krämer, Hans P Schneider
Das Grundgesetz hat, obwohl es zunächst als Provisorium konzipiert wurde, längst den Charakter einer „wirklichen“ Verfassung erlangt. Während jedoch in anderen westlichen Staaten die Dokumente zur Entstehungsgeschichte der Verfassung hervorragend aufgearbeitet und leicht zugänglich sind, fehlte es in der Bundesrepublik Deutschland bisher an einer solchen Dokumentation. Das auf 32 Bände konzipierte Werk „Das Grundgesetz. Dokumentation seiner Entstehung“ schließt diese Lücke. Es übernimmt die Artikelfolge des Grundgesetzes in der Fassung seines Inkrafttretens am 23. Mai 1949. Jedem Anikel ist ein eigenes Kapitel gewidmet, das die Genese der einzelnen Norm nachzeichnet. In Einzelfällen (z. B. bei Art. 33 GG) ist eine noch feinere, absatzweise Untergliederung vorgenommen worden.
Das Gesamtwerk wird insgesamt etwa 28.000 Seiten umfassen. Pro Jahr erscheinen 2 bis 3 Bände.
Band 10 dokumentiert die Entstehung der Artikel 30 bis 37 sowie eines im Herrenchiemseer Entwurf noch vorgesehenen, vom parlamentarischen Rat aber nicht übernommenen Artikel 40 („Innerdeutsche Vereinbarungen der Länder“). Es handelt sich dabei im wesentlichen um die im Abschnitt II „Der Bund und die Länder“ zusammengefaßten Vorschriften zur Ausgestaltung der bundesstaatlichen Ordnung. Davon weichen lediglich der Artikel 33 Absatz 2 bis 5 über den öffentlichen Dienst und der Artikel 34 über die Staatshaftung ab, wenngleich auch diese Bestimmungen einen entfernten Bezug zur Bundesstaatlichkeit aufweisen.