Das IPR der Kapitalmarktdelikte. Unter besonderer Berücksichtigung der Brüssel Ia- und Rom II-VO
Margarita Kontogeorgou
Die Bestimmung des jeweils anwendbaren Rechts sowie des international zuständigen Gerichts für Ansprüche aus fehlerhaften Kapitalmarktinformationen geschädigter Investoren gegen international agierende Unternehmen sind Forschungsgegenstand dieser Studie. Vermögensschäden, die aus den ausgewählten kapitalmarktrechtlichen Informationsdelikten (börsengesetzliche Prospekthaftung – § 21 WpPG, Haftung für die Angebotsunterlage bei öffentlichen Übernahme- und Pflichtangeboten – § 12 WpÜG und Ad-hoc-Publizitätshaftung – §§ 37b und 37c WpHG) entstehen, stellen vorwiegend Streuschäden dar. Die Lokalisierung von Streuschäden nach dem Anknüpfungssystem sowohl der Brüssel Ia-VO als auch der Rom II-VO verursacht extreme Unvorhersehbarkeit und Rechtsunsicherheit für das emittierende Unternehmen. Deswegen werden alternative Anknüpfungspunkte vorgeschlagen, die auch unter rechtsökonomischen Gesichtspunkten standhalten.