Das Parlament und die Bundeswehr
Zur Diskussion über die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Auslandseinsätzen
Ulf Krause
Das Parlamentsbeteiligungsgesetz (ParlBG) regelt die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu Einsätzen der Bundeswehr. Diese finden grundsätzlich multinational statt, also im Rahmen von Bündnissen. In der Wahrnehmung der Bündnispartner besteht zwischen den deutschen Entscheidungsprozessen und einer vertieften Integration von Verteidigungspolitik/ -planung ein Spannungsverhältnis (Stichworte: Souveränitätsverzicht und Vertrauen), wobei das ParlBG z.T. als Hindernis gesehen wird. Ob zu Recht, hat in der Strategic Community eine Debatte ausgelöst. Im März 2014 hat der Bundestag eine Kommission eingesetzt, die den Problembereich binnen Jahresfrist analysieren soll.