Das Prinzip der familären Solidarität im Unterhaltsrecht des BGB – mit Schwerpunkt nachehelicher Unterhalt
Marcel Kremer
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) hat große Bewegung in die unterhaltsrechtliche Diskussion gebracht. Zwar sind viele Fragen zum „neuen Recht“ mittlerweile höchstrichterlich entschieden worden. Gleichzeitig werden aber auch immer wieder neue Probleme aufgeworfen. Die sachgerechte Lösung solcher Fragen erfordert vor allem eine normzweckorientierte Gesetzesauslegung. Eine erneute Auseinandersetzung mit dem Rechtsgrund des nachehelichen Unterhalts ist dabei allerdings umso dringlicher, als das UÄndG nach Meinung vieler einen Bedeutungswandel des Unterhalts herbeigeführt und neue Maßstäbe gesetzt hat.
Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund einen neuen Begründungsansatz, bei dem der nacheheliche Unterhalt nicht nur isoliert betrachtet, sondern in ein durchgängiges unterhaltsrechtliches Gesamtkonzept des BGB eingefügt wird, in dessen Mittelpunkt das Rechtsprinzip der familiären Solidarität steht. Dabei erarbeitet er verschiedene Kategorien unterhaltsrechtlicher Solidarität und zeigt die praktischen Konsequenzen dieser Unterscheidung im Gesetz auf. Vor allem für den nachehelichen Unterhalt leistet die Untersuchung eine umfassende Analyse der Struktur und Wirkungsweise des Prinzips der familiären Solidarität, grenzt es von dem herkömmlichen Verständnis einer „nachehelichen Solidarität“ ab und weist es anhand der zentralen Gesetzesnormen nach.
Die Untersuchung liefert auch eingehende Antworten auf zahlreiche praxisrelevante Fragen in der Anwendung des geltenden Unterhaltsrechts. Vor dem Hintergrund des Prinzips der familiären Solidarität beschäftigt sich der Autor z.B. ausführlich mit dem Maß des nachehelichen Unterhalts und bietet neue vereinfachende Lösungsvorschläge zum Problem der viel diskutierten wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse und den Surrogaten für Haus- und Familienarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Kriterien zur Anwendung der Unterhaltsbegrenzungs- und -verwirkungsvorschriften.