Das Rechtsinstitut der Geschäftsgrundlage aus der Sicht der ökonomischen Analyse des Rechts
Germar Brockmeyer
Die Geschäftsgrundlage ist ein seit langer Zeit anerkanntes Rechtsinstitut zur nachträglichen Anpassung von Vertragsinhalten an veränderte wirtschaftliche Umstände. Während die Ergebnisse der ständigen Rechtsprechung grundsätzlich positiv beurteilt wurden, werden die ihr zugrundeliegenden Kriterien der nachträglichen Risikozuordnung und Vertragsanpassung von der herrschenden Meinung abgelehnt. Die vorliegende Arbeit analysiert die Argumentation von Rechtsprechung und Lehre und prüft das Rechtsinstitut aus Sicht der ökonomischen Analyse des Zivilrechts. Hierbei erweist sich das Modell des vollständigen Vertrages als geeignetes Mittel, um für die problematischen Sachverhalte der Geschäftsgrundlagenstörungen folgenorientiert gerechte und nachvollziehbare Entscheidungen zu begründen.