Das Reichsgesetz über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897
Nebst Ausführungsverordnungen und Anlagennach den Materialien und unter Benutzung amtlicher Quellen erläutert
Felix Stoerk
Frontmatter — Guttentag’iche Sammlung. Deutscher Reichsgesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat, cartonnirt — Guttentag’sche Sammlung. Preußischer Gesetze. Text-Ausgaben mit Anmerkungen. Taschenformat, cartonnirt — Frontmatter 2 — Vorwort — Neuere Litteratur zur Regelung des deutschen Auswanderungswesens — Inhaltsverzeichnis — Einleitung — Reichsgesetz über das Auswanderungswesen Vom 9. Juni 1697 — Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen über den Geschäftsbetrieb der Auswanderungsunternehmer und Agenten. Vom 14. März 1898 — Bekanntmachung, betreffend Vorschriften über Auswandererschiffe. Vom 14. März 1898 — Anhang A. Verzeichniß der auf Auswandererschiffen mitzunehmenden Mengen von Proviant und Waffer, Brenn- und Leuchtmaterial (§27 der Vorschriften) — Anhang B. Wahrscheinliche längste Reisedauer (§ 27 der Vorschriften) für Fahrten — Anhang C. Verzeichniß der Arzneien und anderen Hülfsmittel zur Krankenpflege, welche auf einem Auswandererschiffe mindestens mitzunehmen find (§ 32 der Vorschriften) — Anhang D. Verzeichniß der explosiven, feuergefährlichen und ätzenden Stoffe, deren Mitnahme auf einem Auswandererschiffe überhaupt oder unter Deck verboten ist (§ 35 der Vorschriften) — Anhang E. Besichtigungsverhandlung (§ 68 der Vorschriften) — Sachregister