Das Reichskammergericht am Ende des Alten Reiches und sein Fortwirken im 19. Jahrhundert
Bernhard Diestelkamp
Rechtshistoriker, Historiker und Archivare stellen in diesem Band fest, dass die Endphase des Reichskammergerichts keineswegs als reine Verfallsperiode gelten kann. Vielmehr wurde seine Bedeutung bis weit ins 19. Jahrhundert hinein weitaus höher eingeschätzt als dies später der Fall war.