Das Reichsknappschaftsgesetz
In der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1926. Nebst Einführungsgesetz zum Gesetz vom 23. Juni 1923
Fritz Hense, Max Reuss
Frontmatter — Vorwort zur zweiten Auflage — Inhaltsverzeichnis — Abkürzungen — Schlüssel für die Paragraphen des alten und neuen Reichsknappschaftsgesetzes — Einleitung — Erster Abschnitt. Umfang der Versicherung §§ 1—5 — Zweiter Abschnitt. Gegenstand der Versicherung — Dritter Abschnitt. Träger der Versicherung — Vierter Abschnitt. Krankenversicherung — Fünfter Abschnitt. Pensionsversicherung — Sechster Abschnitt. Invalidenversicherung — Siebenter Abschnitt. Beziehungen der Reichsknappschaft zu anderen Trägern der Reichsversicherung und zu anderen Verpflichteten — Achter Abschnitt. Aufbringung und Verwaltung der Mittel — Neunter Abschnitt. Verfassung — Zehnter Abschnitt. Ausficht — Elfter Abschnitt. Feststellung der Leistungen — Zwölfter Abschnitt. Verhältnis zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken — Dreizehnter Abschnitt. Auszahlung der Leistungen — Vierzehnter Abschnitt. Sonstige Vorschriften — Fünfzehnter Abschnitt. Übergangsvorschriften — Einführungsgesetz ZUM Reichsknappschaftsgesetz — Anhang — Sachregister — Backmatter