Das Schicksal der völkerrechtlichen Verträge der DDR nach der Herstellung der Einheit Deutschlands
Gregor Dornbusch
Die Lehre von der Staatensukzession ist nach wie vor eines der umstrittensten Themen des Völkerrechts. Bereits der Begriff führt in die Irre: Eine automatische Nachfolge tritt nicht ein. Neuere Fälle sind rar, die vertretenen Theorien gehen weit auseinander. Es läßt sich aber eine Tendenz zur engeren Zusammenarbeit der Staaten unter möglichst weitgehender Berücksichtigung der verschiedenen Interessen beobachten. Die Herstellung der Einheit Deutschlands liefert ein Fallbeispiel aus jüngster Zeit. Untersucht werden die Auswirkungen des Staatenwechsels zur Bundesrepublik Deutschland auf die völkerrechtlichen Verträge der untergegangenen DDR. Das Bestehen einer Verpflichtung der Bundesrepublik zu Verhandlungen mit den betroffenen Drittstaaten wird geprüft. Einen Schwerpunkt bildet die Frage, ob sich aus dem völkerrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes eine vorläufige Fortgeltung der bilateralen Verträge der DDR ergibt. Das Ergebnis hat Relevanz auch für die neuen Entwicklungen in den osteuropäischen Staaten.