Das Schicksal von Enkelrechten bei Fehlen bzw. nach Wegfall des Enkelrechts
Jennifer Pfingsten
In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Nutzungsrecht eines Zweitverwerters (Enkelrecht) nicht erlischt, wenn das Nutzungsrecht des Erstverwerters (Tochterrecht) endet. In zwei weiteren Urteilen hat der BGH diese Rechtsprechung fortgeführt. Der BGH ist damit von der herrschenden Meinung abgewichen. Diese Studie widmet sich dem hierin in mehrfacher Hinsicht erkennbaren Diskussionsbedarf: Geklärt wird, inwiefern die Begründungen des BGH sein Ergebnis tragen und inwieweit das Votum auf Fälle übertragbar ist, in denen das Tochterrecht aus anderen Gründen unwirksam ist oder wird. Schließlich legt die Autorin Kriterien fest, die im Rahmen der vom BGH geforderten Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und des Enkelrechtsinhabers andererseits maßgebend sind.