Das technisch zweite Versäumnisurteil
Christian Hoyer
Die Voraussetzungen zum Erlass eines technisch zweiten Versäumnisurteils ( 345 ZPO) sind in Rechtsprechung und Literatur streitig, ebenso der Umfang der Berufung gegen ein solches Urteil ( 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Diese Einzelfragen werden in der Untersuchung nicht nur abstrakt behandelt, sondern auch unter Einbeziehung des realen Ablaufs des Versäumnisverfahrens in der Gerichtspraxis. Gegenstand der Arbeit sind somit auch Probleme des technisch ersten Versäumnisurteils und des Einspruchsverfahrens (u.a. die Rückwirkung des Einspruchs gemäss 342 ZPO und das Verhältnis zu verspätetem Vorbringen gemäss 296 ZPO).