Das umweltrechtliche Auflagenprinzip
Verfassungsrechtliche Wurzeln, verwaltungsrechtliche Ausgestaltung, prozessrechtliche Einbettung
Bernd J. Fehn
Die Beifügung von Auflagen zu Genehmigungen umweltempfindlicher Vorhaben ist eines der hauptsächlichen Mittel der Verwaltung um in der Genehmigungspraxis Belange des Umweltschutzes zu sichern und durchzusetzen. Die vorliegende Arbeit will die insoweit vorhandenen verfassungsrechtlichen Grundlagen aufdecken und am Beispiel eines praktischen Falles aus dem Abgrabungsrecht die Interessenkollisionen aufzeigen, die bei der Auflagenerteilung zwischen dem Gemeinwohl und dem Individuum entstehen können. Deren Ausgleich durch das Prozessrecht ist weiterer Gegenstand der Arbeit. Stellungnahmen zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Auflagenpraxis sowie die Erörterung von Beweislast- und Entschädigungsfragen bilden den Abschluss der Untersuchung. Nach der Katastrophe von Tschernobyl ist das Umweltbewusstsein gemeinhin gestiegen. Die Verwaltung ist aufgerufen, im Rahmen des ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentariums bei diesem fortdauernden Prozess gestaltend mitzuwirken. Dass sie dazu in der Lage ist, verdeutlicht die vorliegende Abhandlung, die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum bis November 1986 berücksichtigt.