Das Verblassen eines Makels
Das Nichtehelichenrecht der DDR als Teil der gesamtdeutschen Entwicklung
Bernhard Klose
Die bloße Tatsache der nichtehelichen Geburt erwies sich über Jahrhunderte als ein rechtlicher und praktischer Nachteil für die Mutter und ihr Kind. Durch die zum 1. Januar 1900 Gesetz gewordenen Regelungen des BGB wurde die Situation der nichtehelichen Kinder kaum verbessert. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Danach begann in den unterschiedlichen Gesellschaftssystemen in beiden Teilen Deutschlands, mit verschiedenen Zielsetzungen und Geschwindigkeiten, ein ernsthaftes und letztendlich erst nach der Wiedervereinigung erfolgreiches Ringen um die rechtliche Gleichstellung der nichtehelichen Kinder. Diesen von einer einheitlichen Rechtslage ausgehenden und dann in den beiden gegensätzlichen Gesellschaftssystemen getrennt verlaufenden Weg zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung der nichtehelichen Kinder, der letztlich erst nach der Wiedervereinigung abgeschlossen werden konnte, nachzuzeichnen, ist Ziel dieser Arbeit.