Das verliehene Nutzungsrecht
Zur Geschichte des Gebäudeeigentums in der DDR
Guido Harder
Die unterschiedlichen Regelungen, die in der DDR ein vom Eigentum an Grund und Boden gesondertes Gebäudeeigentum ermöglichten, werden von Guido Harder vor allem im Hinblick auf ihre Entstehungsgeschichte dargestellt. Verliehene und zugewiesene Nutzungsrechte betrafen vorwiegend Einfamilienhäuser, aber auch Gebäude, die von Wohnungsgenossenschaften errichtet worden waren. Das gesonderte Gebäudeeigentum, seit Anfang der 1950er-Jahre in der DDR etabliert, bestand über die Wiedervereinigung fort. Es wurde und wird mit dem sogenannten Sachenrechtsbereinigungsrecht in das bundesdeutsche Recht überführt. Auf der Grundlage einer umfassenden Auswertung der einschlägigen Literatur und des entsprechenden Archivguts der DDR werden die rechtlichen Regelungen sowie die Motive einzelner Akteure der Gesetzgebungsverfahren erläutert. Guido Harder diskutiert das verliehene Nutzungsrecht im Zusammenhang der Bodenpolitik der SED und zeigt in seiner rechtshistorischen Arbeit Parallelen zu anderen Rechtsinstituten auf, insbesondere zum feudalen Ober- und Untereigentum.