Datenschutz beim Outsourcing
Praxisleitfaden mit Mustern
Der rechtliche Rahmen des Outsourcings als die aus Sicht des Datenschutzes übergeordnete Bezeichnung für die Auslagerung von Datenverarbeitungen wurde durch die gesetzlichen Neuregelungen zur Auftragsdatenverarbeitung zum 1. September 2009 und der damit verbundenen Einführung von Mindeststandards auf vertraglicher Ebene sowie bei den Kontrollpflichten des Auftraggebers einem erneuten Wandel unterzogen. Auf Grund der daraus resultierenden Anfragen seitens der Verantwortlichen für den Datenschutz in den Unternehmen hat die GDD kurz nach Einführung der novellierten Vorschrift mit einer ersten Praxishilfe „Neue Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG“ auf die entstandene Rechtsunsicherheit reagiert.
Nachdem diese Mindestanforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nun Einzug in die betriebliche Routine gefunden haben, gilt es im Zuge dieser neuen Auflage zum Outsourcing, die Erfahrungen mit den neuen Regelungen in eine praxisorientierte Arbeitshilfe zu integrieren, die den Verantwortlichen für den Datenschutz eine Hilfestellung für den Umgang mit dem Anforderungskatalog aus dem BDSG geben soll. Ein besonderer Dank gebührt an dieser Stelle den Herren Herweg und Müthlein, die sich im Zuge dieser Praxishilfe dem Thema der Kontrolle von Auftragnehmern eingehender gewidmet haben.