Deliktsrechtliche Insolvenzverursachungshaftung in der Ein-Personen-GmbH
Die doppelte Ausschließlichkeitsthese des BGH im Rahmen der "Trihotel-Doktrin</I> vor dem Hintergrund der Aufgabe der "Interessentheorie</I> im Strafrecht
Vanessa Kluge
Die Autorin befasst sich mit dem Trihotel-Urteil aus dem Jahr 2007, in welchem der BGH das Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung ausschließlich als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB einordnete. Der seinerzeit getroffenen Entscheidung wohnt eine doppelte Ausschließlichkeitsthese inne: ausschließlich Deliktsrecht, ausschließlich § 826 BGB. Vanessa Kluge interessiert vor allem, ob die zitierte Norm wirklich die einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für die Insolvenzverursachungshaftung des GmbH-Alleingesellschafters darstellt. Es geht ihr um die Frage, ob § 823 Abs. 2 BGB im Zusammenspiel mit straf- bzw. liquidationsrechtlichen Schutzgesetzen die dem Kapitalerhaltungsrecht entspringende Schutzlücke adäquat schließen kann.