Der Abtretungsempfänger im Ausfuhrerstattungsrecht
Zur Abwicklung und Rückabwicklung von Ausfuhrerstattungen sowie Rechtmäßigkeit von Sanktionen
Nils Harnischmacher
Durch die Einführung von Marktordnungen hat die Europäische Gemeinschaft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse Preise geschaffen, die über den Weltmarktpreisen gleichartiger Waren liegen. Aufgrund des niedrigen Weltmarktpreises besteht für Ausführer kein Anreiz, landwirtschaftliche Produkte der Gemeinschaft auf dem Weltmarkt abzusetzen.
Einen Anreiz zum Absatz auf dem Weltmarkt sollen Ausfuhrerstattungen bieten. Ausfuhrerstattungen sind Ausgleichszahlungen, die aus dem Gemeinschaftshaushalt durch die Mitgliedstaaten an Ausführer landwirtschaftlicher Erzeugnisse gezahlt werden. Durch sie wird die Differenz zwischen dem niedrigen Weltmarktpreis und dem hohen EG-Binnenmarktpreis ausgeglichen.
Weil Ausfuhrerstattungen erst gezahlt werden, nachdem die Waren die Gemeinschaft verlassen haben, entsteht für die Ausführer eine Finanzierungslücke. Um diese Finanzierungslücke zu schließen, treten die Ausführer ihre Ansprüche auf Ausfuhrerstattungen zwecks Vorfinanzierung der Ausfuhr an Dritte, vornehmlich an Banken, ab.
Die Abtretung des Anspruchs auf Ausfuhrerstattungen, sowie die Abwicklung und Rückabwicklung der Ausfuhrerstattungen gegenüber dem Abtretungsempfänger werfen wegen der Verflechtung von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht vielfältige Rechtsfragen auf. Diese werden durch die vorliegende Arbeit ebenso analysiert, wie die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Frage, ob die Praxis der Verhängung von Sanktionen gegenüber dem Abtretungsempfänger rechtmäßig ist.