Der Arbeitnehmerurheber in der Europäischen Gemeinschaft
Dorothea Müller-Höll
Ziel der Arbeit ist es, den bislang erreichten Stand der Harmonisierung des Arbeitnehmerurheberrechts in der Europäischen Gemeinschaft zu analysieren und zu bewerten. Als Grundlage hierfür erfahren zunächst die vom Gemeinschaftsgesetzgeber zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Vorgaben der beiden die Urheberrechtslandschaft der Gemeinschaft prägenden Rechtstraditionen von Droit d’auteur und Copyright Law eine Darstellung. Deren divergierende Ansätze bei der Einordnung urheberrechtlicher Sachverhalte im allgemeinen, insbesondere aber bei arbeitnehmerurheberrechtlichen Fragestellungen werden anhand der Vorgaben der deutschen und britischen Rechtsordnung beispielhaft erörtert. Vor diesem Hintergrund folgt dann eine Vorstellung der vom Gemeinschaftsrecht heute vorgegebenen Integrationsansätze für das Arbeitnehmerurheberrecht. Deren Harmonisierungsfolgen werden abschließend anhand der Umsetzung in Deutschland und Großbritannien diskutiert und analysiert.