Der Ausschluß der §§ 377, 378 HGB durch Allgemeine Einkaufsbedingungen
Constantin Westphal
Entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weisen Gesichtspunkte auf die Zulässigkeit eines Ausschlusses der 377, 378 HGB durch Allgemeine Einkaufsbedingungen hin. Auf der Grundlage von 9 AGBG fragt die Untersuchung nach besonderen Rechtfertigungsgründen, die eine Abweichung von der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gestatten. Aufgrund des veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds scheinen die 377, 378 HGB nicht mehr sachgerecht. Argumente für eine Neubewertung lassen sich aus Qualitätssicherungsvereinbarungen, der Produkthaftung und zukunftsweisendem UN-Kaufrecht (UNCITRAL-Abkommen) gewinnen.