Der Ausschluss von Käuferrechten gemäß § 377 HGB
Arnold Mock
Die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gehört seit langem zu den Grundregeln des Handelsverkehrs. Trotz der langen Geschichte sind die Rechtsfolgen einer versäumten Rüge für den Käufer in wichtigen Bereichen noch ungeklärt. Die Problematik der Rechtsfolgen des § 377 HGB anzugehen und neue Lösungen zu entwickeln ist das Ziel dieser Arbeit. Dazu wird – nach einer Präzisierung der Tatbestandsvoraussetzungen der Norm – die tatsächliche Genehmigung einer Ware genauer untersucht, um Rückschlüsse auf die Genehmigungsfiktion gemäß § 377 HGB zu erhalten. Besonders problematisch erweisen sich Rechte aus Nebenpflichtverletzungen und Delikt. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einem Vergleich mit dem «Draft Common Frame of Reference».