Der Bereitschaftsdienst in öffentlich-rechtlich organisierten Krankenhäusern
Eine rechtliche Bewertung
Manuela Schulz
Gegenstand dieser Arbeit ist zunächst die arbeitszeitrechtliche Zuordnung des Bereitschaftsdienstes nach Maßgabe der Arbeitszeitrichtlinie. Nachdem die Frage der Einordnung geklärt ist, wird auf die wesentlichen Konsequenzen einer möglichen Neuzuordnung eingegangen. Dazu wird vor allem die Verpflichtung des Gesetzgebers (und ansatzweise der Tarifvertragsparteien) sowie das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien betrachtet.