Der Direktanspruch des Berechtigten gegenüber Dritten
Ein Beitrag zur rechtssystematischen Einordnung und dogmatischen Begründung von Direktansprüchen im schweizerischen Recht
Markus Patrik Tschudi
Diese Freiburger Dissertation analysiert Fälle, in denen ein Berechtigter (Inhaber des Direktanspruchs) nicht darauf beschränkt ist, sich an den ihm Verpflichteten zu halten, sondern nach Massgabe des Gesetzes auch einen Dritten belangen kann, der seinerseits Schuldner des Verpflichteten ist. So etwa ist ein Verkehrsopfer berechtigt, direkt vom Haftpflichtversicherer Ersatz zu fordern (Art. 65 Abs. 1 SVG). Die Ausübung des Direktanspruchs führt dazu, dass ein Vertrag auf Dritte ausstrahlt, die von dessen rechtlichem Band nicht erfasst werden. Nun ruft aber ein derartiger Einbezug Dritter grundlegende Prinzipien des Schweizer Schuldrechts (z.B. den Relativitätsgrundsatz) auf den Plan, die ihm augenscheinlich entgegenstehen. Diese Dissertation untersucht, wie sich Direktansprüche mit den schuldrechtlichen Grundprinzipien vereinbaren lassen.