Der Einsatz unbemannter Flugsysteme in nicht internationalen bewaffneten Konflikten
Eine Bewertung aus Sicht des Humanitären Völkerrechts
Olaf Seiring
In gewaltsamen Auseinandersetzungen mit nicht staatlichen Akteuren setzen Staaten zunehmend bewaffnete unbemannte Flugsysteme, sogenannte Drohnen, ein. Oft verläuft der Einsatz über Staatsgrenzen hinweg und ist von einer starken Asymmetrie zwischen der staatlichen und der nicht staatlichen Konfliktpartei geprägt. Der Verfasser untersucht derartige Einsätze vor dem Hintergrund des Rechts des nicht internationalen bewaffneten Konflikts. Er setzt sich kritisch mit den Problemen auseinander, die die Verwendung von Drohnen in solchen Auseinandersetzungen mit sich bringt: Inwieweit droht die Ausweitung des geografischen Anwendungsbereichs kriegsrechtlicher Standards zulasten der Menschenrechte, welche Modelle zur räumlichen Einhegung des Kriegsrechts sind denkbar? Dürfen zivile Opfer damit gerechtfertigt werden, dass unbemannte Systeme das Risiko für deren Verwender reduzieren? Wie beeinflusst die vermeintliche Präzision von Drohnen die Einhaltung der Pflicht zu Vorsichtsmaßnahmen? Bewertet werden auch spezifische Einsatztaktiken, etwa sogenannte „signature strikes“ oder die Ortung einer Zielperson mithilfe von Mobilfunkdaten.