Der Enteignungsbegriff und das Enteignungsverfahren in Deutschland und Frankreich
Eine Gegenüberstellung unter Einbeziehung der Planungs- und Enteignungsverfahren zur Realisierung von Verkehrsvorhaben
Christian Herbert
Der erste Teil dieser Arbeit entwickelt aus der neueren Rechtsprechung des Conseil constitutionnel zum Eigentumsrecht der französischen Verfassung und in Abgrenzung zur französischen Staatshaftung einen eigenständigen Enteignungsbegriff. Dabei werden die Unterschiede zwischen der im Lastengleichheitsprinzip verankerten Staatshaftung Frankreichs und dem «enteignungsgleichen» bzw. «enteignenden» Eingriff herausgearbeitet. Im zweiten Teil der Arbeit wird zunächst gezeigt, wie das in eine behördliche und eine richterliche Phase aufgeteilte französische Enteignungsverfahren abläuft. Bei Verkehrsvorhaben hat sich hieraus ein eigenständiges, der deutschen Planfeststellung vergleichbares Planungsinstrument entwickelt. Der Verfasser stellt beide Planungsverfahren, welche gerade für die Realisierung von Verkehrsvorhaben im Rahmen der «Transeuropäische Netze» von Bedeutung sind, gegenüber. Hieraus ergeben sich Anregungen für eine Beschleunigung der Verkehrswegeplanung in Deutschland.