Der Fiskal am Reichskammergericht
Überblick und exemplarische Untersuchungen vorwiegend zum 16. Jahrhundert
Björn Rautenberg
Diese Arbeit soll den Forschungsstand hinsichtlich des Fiskals am Reichskammergericht weiterführen. Bei ihrer Erstellung wurden unter anderem Akten einzelner Reichskammergerichtsprozesse und auch die Darstellungen von Harpprecht über das Reichskammergericht ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk legt die Arbeit auf das 16. Jahrhundert, da vor allem in dessen erster Hälfte das Amt des Fiskals grundlegende Veränderungen erfuhr. Der Fiskal wandelte sich von einer Person, die ausschließlich dem Kaiser unterstand und vor dem Reichskammergericht dessen Interessen zu vertreten und durchzusetzen hatte, zu einem, zwar in mancherlei Hinsicht privilegierten, aber doch fest in den Gerichtsbetrieb eingegliederten Angehörigen des Reichskammergerichts. Anhand einzelner RKG-Prozesse wird dargestellt, welch weites Aufgabenfeld der Fiskal zu bewältigen hatte. Ferner wird die prozessuale Stellung des Fiskals am Reichskammergericht beschrieben. Es wird der Frage nachgegangen, welche Vorrechte der Fiskal zeitweise genoss und wie man Eigenmächtigkeit und Fremdeinfluss auf den Fiskal zu unterbinden suchte.