Der Gemeinschaftsgedanke in den Erbrechtsreformen des Dritten Reichs
Rüdiger Hütte
Im Zivilrecht führten die Bestrebungen zur Reform des als liberalistisch und individualistisch kritisierten BGB nach 1933 zu intensiven Diskussionen über die Änderung auch des Erbrechts unter Betonung der Priorität der «Gemeinschaft». Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wie zum Teil Inhalte nationalsozialistischer Ideologie in geltendes Recht umgesetzt wurden, z.B. im Erbhofrecht oder in Massnahmen zur Rassendiskriminierung, wie andererseits aber der anfängliche ideologische Eifer weitgehend einer nüchternen, praxisorientierten Sichtweise wich und die Notwendigkeit grundlegender Reformen letztlich in Frage gestellt wurde.