Der gewöhnliche Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO
Steffen Kurth
Nachdem bei Erbfällen mit Auslandsbezug zur Bestimmung des anwendbaren Rechts seit Inkrafttreten der EuErb-VO nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt wird, steht die deutsche Erbrechtspraxis vor Herausforderungen. Denn ein gefestigtes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Verordnung hat sich bislang nicht herausgebildet.
Das nimmt die Arbeit zum Anlass, unter Rückgriff auf klassische Auslegungsmethoden ein dogmatisch begründetes Begriffsverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt in Art. 4, 21 Abs. 1 EuErb-VO zu entwickeln und sich zugleich mit der Rechtsprechung zu ebendieser Anknüpfung in anderen Rechtsakten sowie mit den von der Literatur zum Aufenthaltsprinzip in der EuErb-VO vertretenen Ansichten auseinanderzusetzen.
Ausgehend von dem so entwickelten Aufenthaltsbegriff werden Kriterien herausgearbeitet, die vom Rechtsanwender als Indizien im Zusammenhang mit der Beurteilung des gewöhnlichen Aufenthalts herangezogen werden können. Mittels des erzielten Begriffsverständnisses sowie Indizienkatalogs löst die Arbeit sodann eine Reihe praxisrelevanter Fallgestaltungen und beschäftigt sich abschließend mit Problemen, die beim Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in der Gerichtspraxis auftreten können.