Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Arbeitskampfrecht und seine besondere Relevanz für die Rechtmäßigkeit von Unterstützungsstreiks
Pauline Georges
„Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der unterschiedlichen Erscheinungsformen des Arbeitskampfs ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn.“
Die Entscheidung des BAG zur Rechtmäßigkeit von Unterstützungsstreiks vom 19.6.2007, der diese Aussage entnommen ist, hat eine neue Ära in der Arbeitskampf-Rechtsprechung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts eingeläutet. Obwohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits seit Jahrzehnten zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen in der Rechtsprechung eingesetzt wird, war seine Anwendung von Unklarheiten und Unsicherheiten geprägt. Die „neue“ Verhältnismäßigkeitsprüfung des BAG dagegen ist so ausführlich und klar strukturiert wie nie zuvor.
Die Verfasserin hat die Unterstützungsstreik-Entscheidung des BAG von 2007 zum Anlass genommen, sich sowohl ausführlich mit der Herkunft des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Arbeitskampfrecht in Rechtsprechung und Literatur als auch mit seiner konkreten Anwendung bei der Beurteilung von Arbeitskampfmaßnahmen im Allgemeinen und Unterstützungsstreiks im Besonderen zu beschäftigen.