Der grundsicherungsrechtliche Anspruchsübergang (§ 33 SGB II)
Annette Tapper
Mit § ,33 SGB II im Grundsicherungsrecht für Arbeitsuchende untersucht die Verfasserin exemplarisch abstrakt-wissenschaftlich und dennoch praxisorientiert in verständlicher Sprache die Nahtstellen einer sozialrechtlichen Norm zum Privatrecht. Die ins Sozialrecht importierten ganz oder teilweise konträren privatrechtlichen Tatbestände, Rechtsfolgen und Auslegungsgrundsätze verursachen schwierige Rechtsprobleme.
Nach Darstellung der sozialrechtlichen Voraussetzungen und Übergangsausschlüsse der Norm wird die rechtliche Prüfung, Ermittlung und Durchsetzung der wichtigsten übergehenden privatrechtlichen Ansprüche, insbesondere der Unterhaltsansprüche des Leistungsempfängers, instruktiv und detailliert behandelt. Mit der hier begründeten rechtsbereichsintegrierenden Auslegung zeigt die Verfasserin Sozialträgern, nicht nur SGB II-Trägern und SGB XII-Trägern, einen verfassungskonformen Weg zur Lösung der vorliegenden Nahtstellenproblematik und dadurch eröffneten Optimimierung ihrer Refinanzierung auf. Die deutlich werdenden Zusammenhänge mit weiteren Refinanzierungsansprüchen begründen die Empfehlung der Verfasserin an Sozialträger, Refinanzierungsfälle ganzheitlich in einer „Refinanzierungsstelle“ zu bearbeiten. Allein die SGB II-Träger bzw. die SGB XII-Träger könnten über die so gesteigerten direkten und indirekten Wirkungen ihrer Refinanzierung gem. § ,33 SGB II bzw. §§ ,93 f SGB XII weitere Einsparungen in Milliardenhöhe erzielen, welche weit über den erhöhten gesteigerten Refinanzierungserlös hinausgingen.