Der Grundstücksgesamthypothek in der Zwangsversteigerung
Kurt Hartmann
Frontmatter — Vorwort — Inhalt — Erster Teil. Eines der mehreren mit einer Gesamthypothek belasteten Grundstücke wird versteigert; die Gesamthypothek ist als fortbestehend ins geringste Gebot aufzunehmen — Zweiter Teil. Mehrere mit einer Gesamthypothek belastete Grundstücke werden in einem Verfahren versteigert; die Gesamthypothek bleibt bei jedem einzelnen der Grundstücke nach den Versteigerungsbedingungen bestehen — Dritter Teil. Die Gesamthypothek bleibt nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen; Versteigerung eines einzelnen der mit ihr belasteten Grundstücke — Vierter Teil. Es werden mehrere der mit der Gesamthypothek belasteten Grundstücke oder diese sämtlichen Grundstücke in einem Verfahren (§ 18) versteigert; die Gesamthypothek bleibt nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen — Fünfter Teil. Es werden mehrere mit einer Gesamthypothek belastete Grundstücke in einem Verfahren versteigert; die Gesamthypothek bleibt bei einem Teile der Grundstücke nach den Versteigerungsbedingungen bestehen, bei einem andern nicht