Der Gruppenlebensversicherungsvertrag im Gefüge des VVG
Die Untersuchung einer praxisgeschaffenen Versicherungsvertragsform
Katharina Barrot, Manfred Wandt
Der Gruppenlebensversicherungsvertrag ist ein Erfolgskonzept im Wirtschaftszweig der Lebensversicherung, doch herrscht bei der rechtlichen Behandlung desselben in der Praxis große Unsicherheit. Das liegt unter anderem an einer fehlenden gesetzlichen Regelung, dem diesem Vertrag immanenten Mehrpersonenverhältnis, der rechtlichen Interdisziplinarität der Thematik und einer bis dato unzureichenden wissenschaftlichen Durchdringung.
Als Beitrag zur Beseitigung dieser Rechtsunsicherheit widmet sich die Arbeit zwei zentralen Fragen: Derjenigen nach der Identifizierung der Gruppenlebensversicherung als Vertragswerk und derjenigen nach ihrer Einordnung als Versicherungsvertragsform in das heutige VVG. Dazu wird anhand der mittlerweile anerkannten Definition des Gruppenversicherungsvertrages ermittelt, was den Gruppenlebensversicherungsvertrag kennzeichnet und was sich hinter jeder seiner Eigenschaften versicherungsvertragsrechtlich verbirgt.
Auf diese Weise und vor allem durch die im Rahmen dieser Arbeit durchgeführte Analyse in der Praxis verwendeter Vertragsmuster soll es ermöglicht werden, die Gruppenlebensversicherung als Versicherungsvertragsform ohne Schwierigkeiten zu identifizieren und von anderen, ihr verwandten Vertragskonstrukten abzugrenzen. Die Arbeit soll ferner durch die vorgenommene Einordnung in das Gefüge des reformierten VVG eine Grundlage dafür bieten, die rechtlichen Konsequenzen des Gruppenlebensversicherungsvertrages klar einschätzen und folglich eindeutige, zielgerichtete und widerspruchfreie Vertragstexte entwickeln und verwenden zu können.
Das Werk richtet sich als praxisorientierte dogmatische Grundlagenarbeit sowohl an die Praxis als auch an die Wissenschaft.