Der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung im Markenrecht
Andrej Levin
Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn ihr keine absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen. Die Überwindung der absoluten Schutzhindernisse des Markenrechts ist nur möglich, wenn sich eine Marke infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie eine solche Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen werden kann. Dabei steht neben anderen Nachweisalternativen der Nachweis mittels eines demoskopischen Gutachtens im Mittelpunkt. Hierbei werden u.a. die Unterschiede der europäischen und deutschen Nachweispraxis aufgezeigt, und es werden gegenwärtig in Literatur und Rechtsprechung problematisierte Fragen diskutiert.