Der österreichische Maßnahmenvollzug im Lichte der EMRK
Jakob Tschachler
Erstmalig in diesem Umfang durchgeführte Analyse des Maßnahmenvollzuges anhand der Wertungen der EMRK
Kaum ein Thema dominierte in den letzten Jahren die mediale Berichterstattung im Zusammenhang mit Strafrecht in Österreich so sehr, wie die Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug nach § 21 Strafgesetzbuch. Die in der Literatur geäußerte Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung ist mannigfaltig: Zu geringe Anlasstaten führen zu einer Unterbringung, die für die Unterbringung herangezogenen Gutachten sind oft mangelhaft und die Unterbringung wird nicht so vollzogen, dass die psychische Krankheit der Insassen möglichst abgebaut wird.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit werden Praxis und Rechtslage der vorbeugenden Maßnahme anhand der Maßstäbe der Europäischen Menschenrechtskonvention beurteilt und verschiedene Reformansätze diskutiert. Dabei werden auch die gegen Österreich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berücksichtigt. Um (weitere) Verurteilungen Österreichs durch den Gerichtshof für Menschenrechte zu vermeiden, erscheint es jedenfalls zwingend, in diesem Bereich eine Reform umzusetzen, die sich an der Judikatur des EGMR orientiert.