Der Personalverleih
Unter besonderer Berücksichtigung des GAV Personalverleih
Fabian Looser
Preisträger Professor Walther Hug-Preis 2017 Seit dem Inkrafttreten des AVG und seiner Verordnungen im Jahr 1991 wurde der Anwendungsbereich des Personalverleihs vom SECO zunehmend ausgedehnt. Auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts lässt am Beispiel der hauswirtschaftlichen Pflege- und Betreuungsdienstleistungen eine Tendenz zu einem weiten Anwendungsbereich des Personalverleihs erkennen. Die vorliegende Arbeit stellt die aktuelle Rechtsprechung und Lehre zum komplexen Dreiecksverhältnis beim Personalverleih umfassend und systematisch dar. Dabei werden die Schwerpunkte auf die Frage, wann Personalverleih in Abgrenzung zu anderen Rechtsverhältnissen vorliegt, die Qualifikation der einzelnen Rechtsverhältnisse sowie die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Personalverleihs gelegt. Ferner wird in der Arbeit auch erstmals der seit dem Jahr 2012 geltende GAV Personalverleih einer näheren Untersuchung unterzogen sowie auf prozessuale Aspekte des Personalverleihs eingegangen.