Der revidierte Art. 473 ZGB und die damit verbundenen Neuerungen
Julia Levy, Thomas Sutter-Somm
Art. 473 ZGB ist der meistrevidierte Artikel des schweizerischen Erbrechts. Im Rahmen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen, ersten Etappe der Erbrechtsrevision wurde er bereits zum vierten Mal diversen Änderungen unterzogen. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die verschiedenen Änderungen und Klarstellungen in Bezug auf Art. 473 ZGB sowie über deren Konsequenzen und die künftige Bedeutung der Norm schaffen. Im Sinne einer Gesamtbetrachtung wird die heutige Legitimation der Ehegattennutzniessung nach Art. 473 ZGB vor dem Hintergrund der gegenwärtig bestehenden weiteren Begünstigungsmöglichkeiten des überlebenden Ehegatten diskutiert und hinterfragt, ob nicht gar eine Streichung der Bestimmung angemessen gewesen wäre.