Der Schmalkaldische Bund und das Problem der causa religionis
Gabriele Schluetter-Schindler
Thema der Arbeit sind aus der Verbreitung der neuen Glaubenslehre entstehende Rechtsstreitigkeiten, in welchen die Altgläubigen das katholisch besetzte Kammergericht anriefen, während die Protestierenden die weltliche Jurisdiktion des Gerichtes in Sachen ablehnten, welche ihrem Verständnis nach causae religionis betrafen. Die Schmalkaldener versuchten, sich gegen die wachsende Anzahl von Prozessen zum einen durch die Anwendung juristischer Mittel, zum anderen durch Verträge und Absprachen mit Kaiser und König zu schützen. Mit der Anerkennung der Goslarer Sache und des Braunschweiger Zuges als causae religionis wichen die Bundesstände 1541/42 von ihren bis dahin angelegten Bewertungsmasstäben ab. Nach der Eroberung des Herzogtums Braunschweig offenbarte sich ihre politische Schwäche: sie vermochten es nicht, ihrem Bund Festigkeit und Bestand zu verschaffen.