Der Sponsoringvertrag als Innengesellschaft
Abschluß, Vollzug und Leistungsstörungen
Stefan Röhrborn
Die Integration moderner Vertragstypen in unsere Zivilrechtsordnung ist eine der wichtigsten Herausforderungen der Rechtswissenschaft in der Gegenwart. Besondere Schwierigkeiten bereitet die Erfassung aus dem Common-Law-Rechtskreis importierter Erscheinungen der Rechtswirklichkeit mit dem Instrumentarium kontinentaleuropäischen Rechts. Der Sponsoringvertrag ist – wie für einen modernen Vertragstypen typisch – eine solche Erscheinung anglo-amerikanischer Herkunft. Seine Integration in das deutsche Zivilrecht steht bisher noch am Anfang, obgleich sich dieser Vertragstyp in Deutschland und grenzüberschreitend wirtschaftlich rasant entwickelt. Der Autor hat den Sponsoringvertrag rechtstatsächlich und rechtswissenschaftlich methodisch erfaßt und kommt dabei zum Ergebnis, daß es sich beim Sponsoringvertrag im engeren Sinne um eine bürgerlich-rechtliche Innengesellschaft handelt. Mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts lassen sich die Konflikte im Sponsoringvertrag interessen- und sachgerecht erfassen.