Der Stellenwert von Handlungsempfehlungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Unter besonderer Berücksichtigung des Helgoländer Papiers
Edmund Brandt
Seit nunmehr über 10 Jahren wird darum gerungen, wie Belangen des Besonderen Artenschutzes im Zusammenhang mit der Genehmigung von Windenergieanlagen angemessen Rechnung getragen werden kann. Nach wie vor herrscht erhebliche Unsicherheit darüber, ob und gegebenenfalls wie Handlungsempfehlungen/Handreichungen namentlich im Rahmen der Bewertung des Tötungsrisikos gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG herangezogen werden dürfen. Vor allem der Umgang mit dem Helgoländer Papier bereitet Probleme. Handlungsmöglichkeiten und Risiken derartiger Verlautbarungen zu untersuchen, erscheint vor diesem Hintergrund schon deshalb geboten, um das Beschreiten von Irrwegen bzw. Sackgassen zu vermeiden.°°°°Auf der Grundlage allgemeiner verwaltungsrechtlicher Kategorien und übergreifender wissenschaftlicher Kriterien erörtert Edmund Brand in dieser Studie Rechtsnatur und wissenschaftliche Tragfähigkeit der verschiedenen Handlungsempfehlungen und Handreichungen. Die erzielten Befunde lassen Folgerungen im Hinblick auf ihre Anwendung in der behördlichen Praxis zu.