Der Tatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofes
Eine völkerstrafrechtliche Analyse
Stephan Meseke
Völkerstrafrecht ist heute kein Zukunftsprojekt mehr. Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft hat nach jahrzehntelangem Stillstand das Vermächtnis von Nürnberg angenommen. Am 1. Juli 2002 ist das „Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes“ in Kraft getreten. Ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof hat in Den Haag mit der Strafverfolgung der „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“ begonnen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie – noch unter einem Vorbehalt – das Verbrechen der Aggression.
Die vorliegende Publikation bietet eine umfassende systematische Analyse des völkerrechtlichen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in deutscher Sprache. Ausgangspunkt der Darstellung ist Artikel 7 des Römischen Statuts. Behandelt werden nicht nur die tatbestandsübergreifenden Verbrechensmerkmale, sondern insbesondere auch die einzelnen Tatbestandsalternativen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Analyse der äußeren und inneren Tatbestandsmerkmale bezieht dabei durchgängig auch das Völkergewohnheitsrecht mit ein. Herausgehobene Bedeutung kommt insoweit der Rechtsprechung der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda zu, die vollständig ausgewertet wird.
Der ständige Internationale Strafgerichtshof wird die nationale Strafgerichtsbarkeit nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Mit dem deutschen „Völkerstrafgesetzbuch“ hat der bundesdeutsche Gesetzgeber das materielle deutsche Strafrecht an die Vorschriften des Römischen Statuts angepasst und gegen jeden Zweifel sichergestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland willens und in der Lage ist, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen selbst zu verfolgen. Für den deutschen Rechtsanwender ist die Publikation deshalb relevant, wenn es um die völkerstrafrechtskonforme Auslegung des deutschen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7 Völkerstrafgesetzbuch geht, der auf der völkerrechtlichen Mutternorm des Römischen Statuts beruht.
Das Buch richtet sich darüber hinaus an jeden, der sich mit Völkerrechtsverbrechen, der Praxis Internationaler Strafgerichtshöfe oder dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch befassen möchte.