Der vermeintliche Erbe in der Personengesellschaft
Ralf Kremer
Nicht selten steht die wirkliche Erbfolge erst längere Zeit nach dem Eintritt des Erbfalls endgültig fest. In der Zwischenzeit kann ein vermeintlicher nachfolgeberechtigter Erbe in die Gesellschafterstellung des Erblassers nachgerückt oder ein vermeintlicher eintrittsberechtigter Erbe in die Gesellschaft aufgenommen worden sein. Die Arbeit setzt sich mit der Problemlage auseinander, die sich bei der Fortsetzung einer Personengesellschaft mit einem vermeintlichen Erben auf Grund einer Nachfolge- sowie Eintrittsklausel ergibt.