Der Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft
Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung
Sven Krüger
Die Arbeit geht der Frage nach, was aus der Bestimmung des Versuchsunrechts für die Festlegung des Versuchsbeginns bei der mittelbaren Täterschaft folgt. Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen Strafgrund und Grenze des Versuchs aufzuhellen. In einem ersten Schritt wird die Diskussion um die Konkretisierung der Ansatzformel des 22 StGB in Fällen der mittelbaren Täterschaft, so wie sie in der Rechtslehre geführt wird, nachvollzogen. Der zweite Teil der Arbeit erbringt eine Definition des Strafgrundes des Versuchs. Schließlich wird geprüft, was aus dem Ergebnis des zweiten Teils für die im ersten Teil aufgeworfene Frage folgt.