Der Verwaltungsvertrag zwischen Staatsverwaltung und Privaten
Grundzüge einer historisch und theoretisch angeleiteten Dogmatik öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Verwaltungsverträge
Andreas Abegg
Die Vertragsform erfreut sich in der Zusammenarbeit von Staatsverwaltung und Privaten zunehmender Beliebtheit. Die Reichweite derartiger Verträge erstreckt sich von Grossprojekten des Public-Private-Partnership bis hin zur Integration von Personen im Sozial , Unterrichts- und Asylwesen. Trotz der zunehmenden Bedeutung, die der vertraglichen Kooperation zwischen Staatsverwaltung und Privaten zukommt, fehlt heute eine vertiefte Behandlung dieser Problematik.
Die vorliegende Untersuchung, die Teil einer Freiburger Habilitationsschrift darstellt, befasst sich mit den grundlegenden Fragen öffentlichrechtlicher und privatrechtlicher Verträge zwischen Staatsverwaltung und Privaten. Mit Blick auf die gesetzgeberische und gerichtliche Praxis einerseits sowie auf Geschichte und Theorie des kooperierenden Staates andererseits kommt der Autor zu neuen Schlüssen. Insbesondere fordert er eine verstärkte Berücksichtigung des kooperativen Elements vertraglicher Zusammenarbeit in den Abgrenzungen von Verfügung und Vertrag und von öffentlichem Recht und Privatrecht, eine verstärkte Verlagerung vom verwaltungsinternen zum gerichtlichen Rechtsweg sowie eine weitergehende Zulässigkeit vertraglicher Formen bei gleichzeitiger verstärkter Inhaltskontrolle.