Determinanten der Aussagebereitschaft von Opfern des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung
Eine wichtige Voraussetzung für eine Verbesserung der Strafverfolgung der Delikte des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung nach § 232 StGB ist die Förderung der Aussagebereitschaft von Opfern. Diese Aussage eines Opfers in Ermittlungs- und Strafverfahren ist voraussetzungsvoll, aber über die Einflussfaktoren sowie die biografischen Voraussetzungen und Prozesse, die einer solchen Aussage vorgelagert sind, ist wenig bekannt.
Das Sozialwissenschaftliche FrauenForschungsInstitut an der Ev. Hochschule Freiburg führte 2008 bis 2009 im Auftrag des Bundeskriminalamtes eine qualitativ-biografische Befragung von 53 Opfern von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung durch. Sowohl Opfer, die in einem Strafverfahren gegen die TäterInnen ausgesagt hatten, als auch Opfer, die nicht aussagebereit waren und die keinen Kontakt zur Polizei hatten, wurden mit einem Leitfaden interviewt. In der Studie konnte die subjektive Bedeutung von Einflussfaktoren wie u. a. Täterstrategien, polizeiliches Handeln, Migrationsbedingungen und Beratung herausgearbeitet werden und die Aussagebereitschaft in ihrer biografischen Entstehung ebenso wie in ihrer Verankerung in der Interaktion Täter – Polizei – Opfer rekonstruiert werden. Der Heterogenität der Zielgruppe bezogen auf die Ausbeutungssituation, Migrationsziel, Aufenthaltsstatus, Verfahrensverlauf, Einstellung zu Prostitution etc. wurde Rechnung getragen, indem bei den Auswertungen mehrfach nach Untergruppen (z. B. nach rechtmäßigem Aufenthaltsstatus oder nach Ausbeutungskontexten) differenziert wurde.