Hügel / Junge / Winkler Deutsches Betäubungsmittelrecht – Kommentar
Recht des Verkehrs mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen
Peter Cremer-Schaeffer, Annette Rohr, Karl-Rudolf Winkler
Garantiert ohne Nebenwirkungen…
Das Werk befindet sich insgesamt auf aktuellem Stand und berücksichtigt alle wichtigen Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Arzneimittelrechts. Sowohl das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, das die sog. „Legal-high-Produkte“ unter gesetzliche Kontrolle bringt, als auch das „Cannabis-Gesetz“, welches den medizinischen Einsatz von Cannabis regelt, sind in den Kommentar aufgenommen worden und werden eingehend kommentiert. Alle Neuaufnahmen von Stoffen in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz sind ebenfalls eingearbeitet. Die bis März 2017 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz sowie zu allen das Betäubungsmittelrecht berührenden Bereichen (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) wurde in der Kommentierung ebenso berücksichtigt wie die neuere Literatur. Die zuverlässige umfassende Information der Nutzer über alle neuen Entwicklungen dieses Rechtsgebietes ist daher mit hoher Aktualität sichergestellt.
„Die Probleme werden auf den Punkt gebracht … garantiert ohne Nebenwirkungen, möglicherweise aber mit Suchtpotenzial.“ (Justizblatt Rheinland-Pfalz)
„Ausführlich, gut verständlich und strukturiert.“ (Der Anaesthesist)
„Der Kommentar ist uneingeschränkt zu empfehlen.“ (Neue Juristische Wochenschrift)
„Die Loseblattausgabe gewährleistet jederzeitige Aktualität. Von Vorteil ist die auch im juristischen Teil umfangreiche Auswertung medizinischen Schrifttums. Insgesamt zeichnet sich die Bearbeitung durch hohes wissenschaftliches Niveau aus. Hier hat der Kommentar die Rechtsentwicklung maßgeblich mitgestaltet und wird auch in Zukunft eine nicht zu überhörende Stimme sein, wenn es gilt, die noch verbliebenen Probleme einer Lösung zuzuführen. Gerade wegen der dezidierten Begründungen dort, wo sich ein festes Meinungsbild noch nicht gebildet hat, gehört der Kommentar zum unentbehrlichen Rüstzeug für den Praktiker in Betäubungsmittelstrafsachen.“ (Der Strafverteidiger)
Bearbeitet von Direktor und Professor Dr. Peter Cremer-Schaeffer, Direktorin und Professorin Annette Rohr, und Leitendem Oberstaatsanwalt a.D. Karl-Rudolf Winkler