Die Aufnahme neuer Staaten in die Völkerrechtsgemeinschaft
Das völkerrechtliche Institut der Anerkennung von Neustaaten in der Praxis des 19. und 20. Jahrhunderts
Christian Hillgruber
Über die völkerrechtlichen Regeln der Anerkennung von Neustaaten besteht heute mehr denn je Unklarheit. Um in dieser elementaren Frage gesicherte Erkenntnisse zu gewinnen, untersucht die Arbeit die Staatenpraxis anhand repräsentativer Fälle von der Entstehung der Vereinigten Staaten von Amerika bis zu den Nachfolgestaaten im ehemaligen Jugoslawien. Die Untersuchung fördert eine bemerkenswerte Kontinuität der Staatenpraxis zutage. Stets sieht sich die Staatengemeinschaft vor dieselbe Aufgabe gestellt: den Neuling in ihre Rechtsgemeinschaft zu integrieren. Das Verfahren der Anerkennung dient der vorsorglichen Kontrolle, ob der Neustaat fähig und willens ist, die ihm in dieser Gemeinschaft obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. So erweist sich das Völkerrecht auch und gerade im Institut der Anerkennung der Rechtssubjektivität von Neustaaten als Rechtsordnung.