Die Auswirkungen der notwendigen Streitgenossenschaft, insbesondere auf das Rechtsmittelverfahren
Monika Dirksen-Schwanenland
Das Recht der notwendigen Streitgenossenschaft ist ebenso schwierig wie unübersichtlich. Nach 62 ZPO wird ein Streitgenosse, der einen Termin oder eine Frist versäumt hat, als durch die nicht säumigen vertreten angesehen. Die Arbeit befaßt sich vor allem mit der Frage der Gestaltung des Rechtsmittelverfahrens, wenn einzelne Streitgenossen die Rechtsmittelfrist versäumen. So stellt sich die Frage nach den Befugnissen und der Rechtsstellung der Streitgenossen sowie der Möglichkeit zur Einlegung von weiteren Rechtsmitteln. Dabei plädiert die Arbeit für eine dem unterschiedlichen Normzweck gerecht werdende differenzierte Behandlung der beiden in 62 ZPO geregelten Fälle.