Die Auswirkungen der Pandemie auf Patentrechte
Oliver Jürgen Schmidt
Die Arbeit zeigt, dass Patente kein Hindernis darstellen müssen, um die Bevölkerung während einer Pandemie mit Medikamenten oder Impfstoffen zu versorgen. Neben den Möglichkeiten, über die der Patentinhaber die Benutzung seiner Erfindung erlauben kann, stellt das Patentgesetz zwei Mittel für Lizenzsucher sowie den Staat bereit, damit eine Erfindung benutzt werden darf: Zwangslizenz und Benutzungsanordnung. Beide Mittel haben nach 1945 wenig bzw. keine Anwendung erfahren. Aus der Rechtsprechung zur Zwangslizenz werden in der Arbeit die Anforderungen abgeleitet, die für die Erteilung einer solchen zu erfüllen sind. Es werden weiterhin mögliche Adressaten einer Benutzungsanordnung diskutiert, welche zu einer schnellen Benutzung befähigt sein dürften. Werden Erfindungen nicht benutzt, so kann ein Grund im mangelnden Know-how liegen, das jedoch nicht vom Patentgesetz thematisiert wird.