Die Bagatellkündigung in Deutschland, England und Spanien
Aylin Alexandra von Radziewski
Nicht zuletzt seit der im Jahre 2010 ergangenen „Emmely-Entscheidung“ des BAG ist die Bagatellkündigung in aller Munde. Die Mitnahme eines alten Kinderreisebetts, einiger Kiwis, Maultaschen oder Pfandbons â– verschiedenste Dinge haben in den letzten Jahren die Diskussion um die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Bagatelltaten in Deutschland angeheizt. Soll eine derartige Kündigung möglich sein? Gibt es (Bagatell)Grenzen, unterhalb derer eine Kündigung nicht mehr gerechtfertigt erscheint? Ist mit langjährig Beschäftigten anders zu verfahren als mit den übrigen Arbeitnehmern?
Die vorliegende Arbeit beleuchtet das deutsche Recht der Bagatellkündigung unter Hinzuziehung der dazu ergangenen Rechtsprechung, wobei auch die Setzung einer Bagatellgrenze sowie das sogenannte Vertrauenskapital und dessen noch nicht lückenlos geklärte Anwendung thematisiert werden.
Durch die zunehmende Globalisierung und das Zusammenwachsen der Arbeitsmärkte in Europa lohnt sich dahingehend auch ein vergleichender Blick in das europäische Ausland. Daher werden auch die Rechtsgrundlagen Englands und Spaniens zur Bagatellkündigung dargestellt und die dortige Rechtsprechung als Spiegel der Rechtsanwendung ausgewertet, um die Ergebnisse sodann in Vergleich mit der deutschen Rechtslage zu setzen. Dabei wird auch untersucht, ob es dem deutschen Recht vergleichbare Strukturen im Hinblick auf eine Bagatellgrenze oder das Vertrauenskapital gibt.