Die Bedeutung der beiden Definitorialordnungen von 1628 und 1743 für die Geschichte des Darmstädter Definitoriums
Eine Studie zur Geschichte des hessischen Kirchenrechts. Festgruss, Bernhard Stade zur Feier seiner 25jährigen Wirksamkeit als Professor
Wilhelm Diehl
Frontmatter — SONDERABDRUCK AUS DER FESTSCHRIFT FÜR BERNHARD STADE — Vorwort — I. Die Definitorialordnung von 1628 als Urkunde einer das Ansehen der Definitorien schmälernden Umgestaltung der alten kirchlichen Verfassung der Obergrafschaft — II. Ein verfehlter Angriff auf die Definitorien: die Definitorialordnung von 1743 — Schluss