Die Bedeutung des Beschleunigungsgebots im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK für das zürcherische Strafverfahren
Unter besonderer Berücksichtigung der Praxis der Strassburger Instanzen und des Bundesgerichts
Denise Proff Hauser
Strafverfahren innert angemessener Frist zu beenden, wird unter Anderem aufgrund grosser Fallzahlen, komplexer Delikte und unzweckmässiger Verfahrensstrukturen immer schwieriger. Das in Art. 6 Ziff. 1 IMRK statuierte Beschleunigungsgebot erhält dadurch eine besondere Aktualität. Ab wann liegt ein Strafverfahren vor, das unter das Beschleunigungsgebot fällt, und wann ist es beendet? Wie bestimmt sich, ob ein Verfahren innert angemessener Frist abgeschlossen ist? Wie sind dabei die besondere Komplexität eines Falles, ein Fehlverhalten des Staates und Verzögerungsversuche des Angeklagten zu würdigen? Welche Konsequenzen sind zu ziehen bei Verletzung des Beschleunigungsgebots? Das Werk beantwortet diese und zahlreiche weiteren Fragen je für die einzelnen Prozesshandlungen der Zürcher stopp, was den Bedürfnissen des Praktikers stark entgegenkommt. Die ausgearbeiteten, allgemeinen Kriterien stellen die gute Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Prozessordnungen sicher.